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   OLG Hamburg, 21.09.1995 - 6 U 178/94   

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https://dejure.org/1995,10740
OLG Hamburg, 21.09.1995 - 6 U 178/94 (https://dejure.org/1995,10740)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21.09.1995 - 6 U 178/94 (https://dejure.org/1995,10740)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21. September 1995 - 6 U 178/94 (https://dejure.org/1995,10740)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Vollstreckbarerklärung einer Kostenentscheidung des englischen High Court of Justice

  • unalex.eu

    Art. 1 EuGVÜ
    Anwendungsbereich der Verordnung - Qualifikationsmethode - Aus dem Anwendungsbereich der Brüssel I-VO ausgeschlossene Rechtsgebiete - Schiedsgerichtsbarkeit - Gegenstandsbereich der Schiedsgerichtsbarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 510
  • BB 1996, 862
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.06.1992 - IX ZR 149/91

    Vollstreckbarerklärung eines US-Schadensersatzurteils

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.09.1995 - 6 U 178/94
    Dabei handelt es sich um einen ordentlichen Zivilprozeß und nicht um ein Verfahren der Zwangsvollstreckung (vgl. BGHZ 118, S. 312, 316; Zöller/Geimer 19. Aufl. § 722 ZPO Rn. 16 mwN).

    Dem steht auch nicht entgegen, daß Streitgegenstand unmittelbar das prozessuale Begehren auf Vollstreckbarerklärung ist, weil der Rechtsstreit der Sache nach die Durchsetzung des - vorprozessual abgetretenen - ausländischen Anspruches in Deutschland vorbereiten soll (vgl. BGHZ 118, S. 312 ff., 316).

    Weil es sich um eine prozessuale Frage handelt, bestimmt sich die Prozeßführungsbefugnis auch in einem Prozeß mit Auslandsbeziehungen nach der lex fori, also nach deutschem Prozeßrecht (vgl. Stein/Jonas/Leipold ZPO 20. Aufl. vor § 50 Rn. 22; Geimer, Internationales Zivilprozeßrecht, 2. Aufl. Rn. 2234; vgl. auch BGHZ 118, S. 312, 315; a.A. Grunsky ZZP 89, 241, 257 f.).

  • BGH, 23.09.1992 - I ZR 251/90

    Universitätsname als Warenaufdruck

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.09.1995 - 6 U 178/94
    Ein solches rechtsschutzwürdiges Eigeninteresse ist dann gegeben, wenn die Entscheidung Einfluß auf die eigene Rechtslage des Prozeßführungsbefugten hat (Zöller-Vollkommer aaO), oder jedenfalls ein eigenes wirtschaftliches Interesse des Ermächtigten zu bejahen ist (BGHZ 119, 237, 242).
  • OLG Frankfurt, 13.07.2005 - 20 W 239/04

    Vollstreckbarerklärung einer englischen Gerichtsentscheidung, die neben der

    Folge der Nichtanwendbarkeit der EuGVVO wäre vorliegend vielmehr die Geltung des Deutsch-Britischen Abkommens vom 14.07.1960 (vgl. dazu BGH NJW 1993, 2688, 2689; OLG Hamburg NJW-RR 1996, 510; vgl. auch OLG München OLGR 1999, 159 zur alten ZPO-Rechtslage; Baumbach/Lauterbach/Albers, a.a.O., Anhang V B 5; Bunge, Zivilprozess und Zwangsvollstreckung in England und Schottland, 2. Aufl., § 8 I., Seite 43; Schlosser, EU-Zivilprozessrecht, 2. Aufl., Art. 38 EuGVVO Rz. 12; Geimer/Schütze, a.a.O., 2. Teil, E. 19 III. Rz. 12), da die Entscheidung des High Court of Justice, Queen´s Bench Division, Commercial Court, dem Anwendungsbereich dieses Abkommens (vgl. Art. 1 Abs. 2, Art. 2 Abs. 1 des Deutsch-Britischen Abkommens) unterfallen würde, jedenfalls wenn man - wie oben vertreten - die Möglichkeit der Vollstreckbarkeitserklärung überhaupt bejaht.
  • BGH, 05.03.2009 - IX ZB 123/06

    Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde im Verfahren der Vollstreckbarerklärung eines

    Die Kostenentscheidung bei einem klageabweisenden Urteil fällt in den Anwendungsbereich, wenn ihm die Hauptsache unterfällt (vgl. OLG Hamburg NJW-RR 1996, 510, 511 ; Schlosser, a.a.O. Art. 1 Rn. 13 a.E.).
  • OLG Celle, 27.10.2010 - 3 U 84/10

    Prozessfähigkeit einer Gesellschaft nach dem Recht der Cayman Islands;

    bb) Es besteht zwar Einigkeit, dass sich die Prozessführungsbefugnis auch in Fällen mit Auslandsberührung grundsätzlich nach der "lex fori", mithin dem deutschen Prozessrecht beurteilt (vgl. BGHZ 118, 312, 315; OLG Hamburg, NJW-RR 1996, 510, 511; Nagel/Gottwald, a. a. O., Rn. 45).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 31.05.1995 - 9 W 39/95   

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https://dejure.org/1995,15779
OLG Düsseldorf, 31.05.1995 - 9 W 39/95 (https://dejure.org/1995,15779)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31.05.1995 - 9 W 39/95 (https://dejure.org/1995,15779)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31. Mai 1995 - 9 W 39/95 (https://dejure.org/1995,15779)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 510
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Frankfurt, 30.01.2013 - 4 EntV 9/12

    Entschädigung für überlange Verfahren: Feststellung der unangemessenen

    Ein solches Verfahren ist ausschließlich vorprozessual zulässig (OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 510; OLG Hamm FamRZ 2004, 956; Zöller/Herget, ZPO, 29. Aufl. 2012, § 485 Rdnr. 6), denn seine Funktion ist grundsätzlich darauf ausgerichtet, mit dem Beweisergebnis eine Grundlage für ein erfolgversprechendes Güteverfahren zu schaffen.
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